Service
Weitere Informationen und Links zur Elektromobilität in der Steiermark
E-Carsharing in der Steiermark
Ein Auto nutzen zu können, ohne dabei an die Anschaffungskosten, die Wartung, die Versicherung, den Abstellplatz und eventuelle Reparaturen denken zu müssen, klingt doch nach einem wunderbaren Angebot. Car-Sharing heißt diese umweltfreundliche und kostenschonende Alternative zum Autobesitz.
Hier finden Sie Tipps, Anbieter und alles, was Sie sonst noch zum Thema Car-Sharing bzw. dem noch nachhaltigeren E-Car-Sharing wissen müssen.
Elektromobilität in der Steiermark
Die Zukunft liegt in der Elektromobilität mit Strom aus Erneuerbaren Energien. Sie ermöglicht es langfristig eine Energieautarkie mittels Erneuerbarer Energien aus heimischer Produktion sowie die Abhängigkeit des Verkehrs von Mineralölimporten zu verringern. Welche Vorteile Elektromobilität sonst noch mit sich bringt und welche Fortbewegungsmittel Sie nutzen können, erfahren Sie im
E-Ladestationen in der Steiermark
Derzeit gibt es in der Steiermark rund 300 E-Ladestationen (im Vergleich dazu gibt es rund 440 Tankstellen!).
Nachfolgend haben wir Ihnen weiterführende Links zusammengestellt.
Faktencheck E-Mobilität
Was Elektroauto wirklich bringt - Antworten auf die wichtigsten Fragen zur E-Mobilität
TIM - täglich. intelligent. mobil.
tim-Standorte sind zentralisierte Mobilitäts-Hotspots in Graz. Ob (E-)Carsharing, Leihwagen oder tim-E-Taxis, mit tim sind Sie auch ohne eigenes Auto flexibel und nachhaltig mobil! Die tim-Standorte sind leicht mit den Öffis oder dem Fahrrad erreichbar. Außerdem können Sie Ihr eigenes E-Auto an den tim-Ladestationen anstecken!
Mehr dazu finden Sie unter: www.tim-graz.at
Schwerpunkt Elektromobilität Bundesministerium
Als Schwerpunkt der Österreichischen Bundesregierung stellt Elektromobilität eine Schlüsselmaßnahme für die Dekarbonisierung des Verkehrs dar.
Weitere Infos dazu finden sie hier.
http://www.umweltbundesamt.at/
Im Jahr 1985 wird das Umweltbundesamt auf Basis des Umweltkontrollgesetzes (BGBl. 127/1985) gegründet. Seine Kernaufgaben werden 1988 im Rahmen einer Neufassung des Umweltkontrollgesetzes neu definiert. 1999 erhält das Umweltbundesamt die Rechtsform einer GmbH, die im 100%igen Eigentum der Republik Österreich steht, vertreten durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW).